Barrierefreiheit in der Generali Health Solutions

Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangeboten der Generali Health Solutions GmbH, Hansaring 40-50, 50670 Köln im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.

Sie betreffen sowohl die Angebote unter www.start-ghs.com als auch die auf den dazugehörigen Unterwebseiten.


Was bedeutet Barrierefreiheit?

Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass viele Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sind. Für diese Nutzer entstehen so manchmal "Barrieren", die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.

Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.


Was bedeutet Barrierefreiheit auf www.start-ghs.com?

Auf www.start-ghs.com können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen. Zu diesen „Services“ zählen:

  • Online-Anmeldung bei Gesundheitsprogrammen
  • Nutzung des Online-Postfachs

Handelt es sich um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, stellen wir sie im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen bereiten wir für mindestens 2 von 3 Sinnen wie Sehen, Hören, Tasten auf. Zusätzlich verwenden wir verständliche Sprache.


Worauf achten wir beim Design?

Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Unsere Seiten sind klar strukturiert. Wir setzen z.B. Kontraste optimal ein.


Was zeichnet unsere Navigation aus?

Viele Bereiche haben wir für die Tastaturnavigation optimiert. Sie können auf diesen Seiten allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.


Wie gehen wir mit Text und Audio um?

Unsere Seiten können Sie mit einem Screen Reader erfassen. Sie können sie sich von bestimmten Programmen vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.

Möchten Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen, erhalten Sie an entsprechender Stelle zudem weitere Informationen in barrierefreier Form.


Welche Marktüberwachungsbehörde ist für uns zuständig?

Die Marktüberwachungsbehörde prüft, ob wir die Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einhalten.

Sie erreichen die für uns zuständige Marktüberwachungsbehörde unter:

Marktüberwachungsbehörde NRW
Telefon: 0211 9449-1213 (Mo-Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr)
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de

Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 25.03.2025 aktualisiert.