web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close

Barrierefreiheit auf www.start-ghs.com

Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangeboten der Generali Health Solutions GmbH, Hansaring 40-50, 50670 Köln im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.

Sie betreffen sowohl die Angebote unter www.start-ghs.com als auch die auf den dazugehörigen Unterwebseiten.


Was bedeutet Barrierefreiheit?

Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass viele Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sind. Für diese Nutzer entstehen so manchmal "Barrieren", die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.

Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.


Was bedeutet Barrierefreiheit auf www.start-ghs.com?

Auf www.start-ghs.com können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen. Zu diesen „Services“ zählen:

  • Online-Anmeldung bei Gesundheitsprogrammen
  • Nutzung des Online-Postfachs

Handelt es sich um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, stellen wir sie im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen bereiten wir für mindestens 2 von 3 Sinnen wie Sehen, Hören, Tasten auf. Zusätzlich verwenden wir verständliche Sprache.


Worauf achten wir beim Design dieser Services?

Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Diese sind klar strukturiert. Wir setzen z.B. Kontraste optimal ein.


Was zeichnet unsere Navigation aus?

Viele Bereiche haben wir für die Tastaturnavigation optimiert. Sie können auf diesen Seiten allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.


Wie gehen wir mit Text und Audio um?

Unsere Seiten können Sie mit einem Screen Reader erfassen. Sie können sie sich von bestimmten Programmen vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.

Möchten Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen, erhalten Sie an entsprechender Stelle zudem weitere Informationen in barrierefreier Form.


Wer überwacht, ob wir uns an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten?

Die 16 Bundesländer haben gemeinsam länderübergreifend eine neue Behörde gegründet. Sie wird darüber wachen, dass alle das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einhalten. Ziel ist es, die BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland einheitlich zu behandeln und durchzusetzen. Die neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg heißt „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“. Die Bundesländer müssen den neuen Staatsvertrag noch formell bestätigen. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, erhalten Sie an dieser Stelle weitere Informationen.


Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 24.04.2025 aktualisiert.